Was auf den ersten Blick plausibel klingt, ist bei genauerem Hinsehen kein großer Wurf in Richtung Vereinfachung und Verständlichkeit. Denn das deutsche Steuerrecht ist nicht durch den Tarifverlauf so kompliziert, sondern durch die vielen Spezialregeln bei den Einkunftsarten, Vergünstigungen und Ausnahmen.
Wenn Politiker die Gesetze der Mathematik verbiegen
Indiana Pi Bill ist die inoffizielle Bezeichnung eines Gesetzentwurfs, der im Jahr 1897 dem Parlament des amerikanischen Bundesstaates Indiana zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Mit seiner Verabschiedung sollten – fachlich unhaltbare – Ausführungen des Arztes Edward J. Goodwin zur Kreisberechnung und zur Quadratur des Kreises Gesetzeskraft erlangen, im Gegenzug wollte Goodwin dem Staat Indiana die unentgeltliche Nutzung seiner Erkenntnisse gestatten.
Die Vorlage wurde vom Repräsentantenhaus ohne Gegenstimme angenommen, nach Intervention durch den Mathematikprofessor Clarence A. Waldo vertagte der Senat die endgültige Verabschiedung auf unbestimmte Zeit. –
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Quelle: Wikipedia
Im Land der Lügen
Warum Zahlen uns täuschen können
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Selbst Einkommensteuertarife erstellen, verändern und vergleichen
Zitat: "Facharbeiter zahlen heute den Spitzensteuersatz von 42 %."
Das stimmt so nicht!
Richtig ist vielmehr:
Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen (zvE) von 55.000 Euro pro Jahr (was in Lohnsteuerklasse 1 mindestens 63.700 Euro Bruttoarbeitslohn entspricht) hat einen Steuersatz (Durchschnittsteuersatz) von 27,02 % (Tarif 2014) zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Er zahlt nur für den Teil des zvE, der 52.881 Euro übersteigt, einen Grenzsteuersatz von 42 %.
Der Spitzensteuersatz beträgt in Deutschland 45 %.
Zu klären wäre noch: Wie viele Facharbeiter haben ein zvE von mehr als 52.881 Euro (brutto rund 61.500 Euro)?
Armutsgrenze
Zitat: "Die Armutsgrenze liegt bei 60 % eines durchschnittlichen Einkommens."
Das stimmt so nicht!
Richtig ist vielmehr:
In der EU gelten Personen, die weniger als 60 % des Medians des Nettoäquivalenzeinkommens zur Verfügung haben, als relativ arm (Richtlinie seit 2001).
Der Median darf nicht mit dem arithmetischen Mittelwert verwechselt werden.