KiföG-Rechner Hessen


Mindestpersonalbedarf (Fachkraftstunden)

nach § 25c HKJGB (HessKiföG) ab 1. August 2020 und
Vereinbarung Integration vom 1. August 2014

Kinder unter 3 Jahren ohne mit Behinderung Berechnung Std./Wo.
bis zu 25 Std./Woche: x 0,2 x 22,5 Std./Wo. = ?
bis zu 35 Std./Woche: x 0,2 x 30 Std./Wo. = ?
bis unter 45 Std./Woche: x 0,2 x 42,5 Std./Wo. = ?
ab 45 Std./Woche: x 0,2 x 50 Std./Wo. = ?
Anzahl der Kinder U3: ? ? ?
Kinder ab 3 Jahre
bis Schuleintritt
ohne mit Behinderung Berechnung Std./Wo.
bis zu 25 Std./Woche: x 0,07 x 22,5 Std./Wo. = ?
bis zu 35 Std./Woche: x 0,07 x 30 Std./Wo. = ?
bis unter 45 Std./Woche: x 0,07 x 42,5 Std./Wo. = ?
ab 45 Std./Woche: x 0,07 x 50 Std./Wo. = ?
Anzahl der Kinder ab 3: ? ? ?
Anzahl aller Kinder: ? ? ?
Summe pädagogische Fachkraftstunden (netto, § 25c Abs. 2): ?
Integration Kompensation
(Nr. 4.5):
? ?
Zwischensumme mit Kompensation nach Nr. 4.5: ?
Integration Kompensation
(Nr. 4.6):
x ? = ?
Zwischensumme mit Kompensation nach Nr. 4.6: ?
Integration Fachkraftstunden (Nr. 5.1 der Vereinbarung): ?
Ausfallzeiten (min. 22 %, § 25c Abs. 1): % ?
Mittelbare pädagogische Arbeit (§ 25a): % ?
Leitungstätigkeit (20 %, § 25c Abs. 3,
max. 1,5 Vollzeitstellen):
% ?
Summe Fachkraftstunden (brutto ohne Umrechnung von Pauschalen) ?
Umrechnung von Pauschalen in Stunden:
Stundensatz zur Umrechnung*: €/Std.
* Stunden BEP-Pauschale (§ 32 Abs. 3): ? € / 52 / s ?,??
Kinder Sprache, Migr. (§ 32 Abs. 4): ?
* Stunden Sprache, Migr. u.a. (§ 32 Abs. 4): ? € / 52 / s ?,??
* Stunden Kleine Kita (§ 32 Abs. 6): ? € / 52 / s ?,??
Summe Fachkraftstunden (brutto gesamt) ?

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Hinweise

Experten machen Verzerrungen durch die Betreuungsmittelwerte im Vergleich zu tatsächlich vereinbarten Betreuungszeiten geltend und plädieren für eine stärkere Differenzierung oder die gänzliche Abschaffung der Betreuungsmittelwerte. (Evaluationsbericht, Abschnitt 4.2.1.5 und Abschnitt 4.2.1.8, S. 205ff).

Der Anteil für mittelbare pädagogische Arbeit nach § 25a ist nicht abschließend festgelegt. Im Rechner oben wird dafür ein Wert von 15 % vorgeschlagen.

Kinder mit Behinderung unter 3 Jahren werden mit dem doppelten, über 3 Jahren mit dem dreifachen Faktor berechnet (Nr. 4.5 der Vereinbarung). Das wird im Rechner oben automatisch berücksichtigt.

Bei der Personalberechnung ist von einer vollbelegten Gruppe auszugehen, wenn diese wegen Aufnahme eines Kindes mit Behinderung verkleinert wurde (Nr. 4.6 der Vereinbarung). In bestimmten Fällen sind daher "virtuelle" Kinder zu berücksichtigen, die zusätzlich von Hand eingegeben werden müssen (siehe gemeinsame Hinweise der Rahmenvertragspartner zu Nr. 4.6). Diese werden oben im Rechner mit der mittleren Fachkraftstundenzahl pro Kind multipliziert.

Die Summe der pädagogischen Fachkraftstunden mit Kompensation beinhaltet nicht die Stundenansätze für Integration nach Nr. 5.1 der Vereinbarung. Einige Träger verwenden hiervon abweichende Berechnungsmethoden.

Vereinbarung Integration vom 1. August 2014 mit Handlungsempfehlungen (PDF)

Gesetzestext § 25c HKJGB zum Mindestpersonalbedarf (PDF, gültig ab 1. August 2020)

Gesetzestext § 25b HKJGB zu Fachkräften (PDF)

Gesetzestext § 25a HKJGB zu Rahmenbedingungen für den Betrieb (PDF)

Evaluationsbericht (nach Art. 5a HessKiföG)


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Landesförderung für Tageseinrichtungen

nach § 32 HKJGB (HessKiföG) ab 1. August 2020 und
Vereinbarung Integration vom 1. August 2014

Grundpauschalen (§ 32 Abs. 2)
Art des Trägers:
Kleinkinder unter 3 Jahren Anzahl Kinder Berechnung Euro/Jahr
bis zu 25 Std./Woche: n1 x 2.300 Euro = ?
bis zu 35 Std./Woche: n2 x 3.300 Euro = ?
bis unter 45 Std./Woche: n3 x 4.350 Euro = ?
ab 45 Std./Woche: n4 x 4.750 Euro = ?
Kinder ab 3 Jahre bis Schuleintritt Anzahl Kinder Berechnung Euro/Jahr
bis zu 25 Std./Woche: n1 x 600/750 Euro = ?
bis zu 35 Std./Woche: n2 x 800/1000 Euro = ?
bis unter 45 Std./Woche: n3 x 1000/1250 Euro = ?
ab 45 Std./Woche: n4 x 1200/1500 Euro = ?
"Gute-Kita-Pauschale" (§ 32 Abs. 2a) Anzahl Berechnung Euro/Jahr
Pauschale (§ 32 Abs. 2a) nges = n_ab3 + 3 * n_u3 nges >= n(i) P(i)
Integration (§ 32 Abs. 5) Anzahl Kinder bis zu maximal Euro/Jahr
Integration: ni max. 3.000 Euro = ?
bis zu 25 Std./Woche: ni1 max. 1.200 Euro = ?
bis zu 35 Std./Woche: ni2 max. 1.680 Euro = ?
bis unter 45 Std./Woche: ni3 max. 2.160 Euro = ?
ab 45 Std./Woche: ni4 max. 2.640 Euro = ?
Weitere Pauschalen (§ 32 Abs. 3, 4 und 6) Anzahl Kinder Berechnung Euro/Jahr
BEP (§ 32 Abs. 3): nbep x = ?
Sprache, Migr. u.a. (§ 32 Abs. 4): ? xx x 500 Euro = ?
Kleine Kita (§ 32 Abs. 6): nx 5.500 Euro = ?
Freistellung Elternbeitrag (§ 32c) Anzahl Kinder[1] Berechnung Euro/Jahr
Betreuungsquote (ab 3 jahre): %
(§ 32c Abs. 1): nfrei x = ?
Landesförderung (Gesamtsumme): ?

Hinweise

[1] Anzahl Kinder für Freistellung vom Kostenbeitrag geschätzt
- 1200,-- € bis 31. Juli 2018: Kinder ab vollendetem 6. Lebensjahr
- 1627,20 € ab 1. August 2018: Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr

BEP = Bildungs- und Erziehungsplan Hessen

Gesetzestext § 32 HKJGB zur Landesförderung für Tageseinrichtungen (PDF, gültig ab 1. Januar 2020)

Gesetzestext § 32c HKJGB zur Freistellung vom Kostenbeitrag (PDF)



Software-Version: 1.0.1 - 13. Mai 2017
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Kostenbeiträge der Eltern

Berechnungsbeispiel

Kinder unter 3 Jahren
Grundbeitrag bis 5 Std./Tag: €/Monat
Zukauf für jede weitere Std./Tag: €/Monat
Betreuungszeit U3 Anzahl
Kinder
Beitrag Euro/Monat
bis zu 5 Std./Tag: ?
Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt
Grundbeitrag bis 6 Std./Tag: €/Monat (frei ab 1. Aug. 2018)
Zukauf für jede weitere Std./Tag: €/Monat
Betreuungszeit ab 3 Anzahl
Kinder
Beitrag Euro/Monat
bis zu 6 Std./Tag: ?
Zusammenfassung
Anzahl Kinder U3: Summe U3:
Anzahl Kinder ab 3: Summe ab 3:
Anzahl Kinder (Beitragsrechner): Summe:
Anzahl Kinder (Eingabe oben): pro Jahr:

Hinweise

Dieser Beitragsrechner liefert eine Beispielrechnung. Es ist leider nicht möglich, die Vielzahl denkbarer Beitragsmodelle hier abzubilden.

Gesetzestext § 32c HKJGB zur Freistellung vom Kostenbeitrag, bis 2017/18 (PDF)

Änderung des § 32c HKJGB, ab 1. Aug. 2018 (PDF)

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Kosten in Kindertageseinrichtungen

Kostenschätzung in Anlehnung an § 28 HKJGB

Berechnungsgrundlagen
Grundentgelt Erz. S 8a, Stufe 3, monatlich: ?
Jahressonderzahlung (§ 28 Abs. 1 b): % ?
Fachkraftstunden (siehe oben): Std./Woche: ?
entspr. Anzahl Vollzeitkräfte zu je Std./Woche: ?
Berechnung für ein Jahr (auf 100 € gerundet): Euro/Jahr
Jahresbruttoentgelte (§ 28 Abs. 1): ?
Arbeitgeberkosten (§ 28 Abs. 1 b): % ?
Zwischensumme: ?
Zuschlag für Hilfskräfte (§ 28 Abs. 2): % ?
Zwischensumme Personalkosten: ?
Zuschlag für Sachkosten, Verw., Gebäude (§ 28 Abs. 3): % ?
Zwischensumme: ?
Zuschlag Verschiedenes (§ 28 Abs. 4): % ?
Kostenschätzung (Gesamtsumme): ?
Vergleich Anteil % Euro/Jahr
Landesförderung (Gesamtsumme): % ?
Elternbeiträge (Gesamtsumme): % ?
Verbleibende Kosten Träger/Stadt/Gemeinde: % ?

Hinweise

Die Kostenschätzung nach § 28 ist umstritten und bildet nur einen groben Anhaltspunkt. Die tatsächlichen Kosten können davon erheblich abweichen.

Gesetzestext § 28 HKJGB (PDF)

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