Experten machen Verzerrungen durch die Betreuungsmittelwerte im Vergleich zu tatsächlich vereinbarten Betreuungszeiten geltend und plädieren für eine stärkere Differenzierung oder die gänzliche Abschaffung der Betreuungsmittelwerte. (Evaluationsbericht, Abschnitt 4.2.1.5 und Abschnitt 4.2.1.8, S. 205ff).
Der Anteil für mittelbare pädagogische Arbeit nach § 25a ist nicht abschließend festgelegt. Im Rechner oben wird dafür ein Wert von 15 % vorgeschlagen.
Kinder mit Behinderung unter 3 Jahren werden mit dem doppelten, über 3 Jahren mit dem dreifachen Faktor berechnet (Nr. 4.5 der Vereinbarung). Das wird im Rechner oben automatisch berücksichtigt.
Bei der Personalberechnung ist von einer vollbelegten Gruppe auszugehen, wenn diese wegen Aufnahme eines Kindes mit Behinderung verkleinert wurde (Nr. 4.6 der Vereinbarung). In bestimmten Fällen sind daher "virtuelle" Kinder zu berücksichtigen, die zusätzlich von Hand eingegeben werden müssen (siehe gemeinsame Hinweise der Rahmenvertragspartner zu Nr. 4.6). Diese werden oben im Rechner mit der mittleren Fachkraftstundenzahl pro Kind multipliziert.
nach § 32 HKJGB (HessKiföG) ab 1. August 2020 und Vereinbarung Integration vom 1. August 2014
Grundpauschalen (§ 32 Abs. 2)
Art des Trägers:
Kleinkinder unter 3 Jahren
Anzahl Kinder
Berechnung
Euro/Jahr
bis zu 25 Std./Woche:
n1
x 2.300 Euro =
?
bis zu 35 Std./Woche:
n2
x 3.300 Euro =
?
bis unter 45 Std./Woche:
n3
x 4.350 Euro =
?
ab 45 Std./Woche:
n4
x 4.750 Euro =
?
Kinder ab 3 Jahre bis Schuleintritt
Anzahl Kinder
Berechnung
Euro/Jahr
bis zu 25 Std./Woche:
n1
x 600/750 Euro =
?
bis zu 35 Std./Woche:
n2
x 800/1000 Euro =
?
bis unter 45 Std./Woche:
n3
x 1000/1250 Euro =
?
ab 45 Std./Woche:
n4
x 1200/1500 Euro =
?
"Gute-Kita-Pauschale" (§ 32 Abs. 2a)
Anzahl
Berechnung
Euro/Jahr
Pauschale (§ 32 Abs. 2a)
nges = n_ab3 + 3 * n_u3
nges >= n(i)
P(i)
Integration (§ 32 Abs. 5)
Anzahl Kinder
bis zu maximal
Euro/Jahr
Integration:
ni
max. 3.000 Euro =
?
bis zu 25 Std./Woche:
ni1
max. 1.200 Euro =
?
bis zu 35 Std./Woche:
ni2
max. 1.680 Euro =
?
bis unter 45 Std./Woche:
ni3
max. 2.160 Euro =
?
ab 45 Std./Woche:
ni4
max. 2.640 Euro =
?
Weitere Pauschalen (§ 32 Abs. 3, 4 und 6)
Anzahl Kinder
Berechnung
Euro/Jahr
BEP (§ 32 Abs. 3):
nbep
x =
?
Sprache, Migr. u.a. (§ 32 Abs. 4):
?
xx
x 500 Euro =
?
Kleine Kita (§ 32 Abs. 6):
nx
5.500 Euro =
?
Freistellung Elternbeitrag (§ 32c)
Anzahl Kinder[1]
Berechnung
Euro/Jahr
Betreuungsquote (ab 3 jahre):
%
(§ 32c Abs. 1):
nfrei
x =
?
Landesförderung (Gesamtsumme):
?
Hinweise
[1] Anzahl Kinder für Freistellung vom Kostenbeitrag geschätzt
- 1200,-- € bis 31. Juli 2018: Kinder ab vollendetem 6. Lebensjahr
- 1627,20 € ab 1. August 2018: Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr
Zuschlag für Sachkosten, Verw., Gebäude (§ 28 Abs. 3):
%
?
Zwischensumme:
?
Zuschlag Verschiedenes (§ 28 Abs. 4):
%
?
Kostenschätzung (Gesamtsumme):
?
Vergleich
Anteil %
Euro/Jahr
Landesförderung (Gesamtsumme):
%
?
Elternbeiträge (Gesamtsumme):
%
?
Verbleibende Kosten Träger/Stadt/Gemeinde:
%
?
Hinweise
Die Kostenschätzung nach § 28 ist umstritten und bildet nur einen groben Anhaltspunkt. Die tatsächlichen Kosten können davon erheblich abweichen.
Gesetzestext § 28 HKJGB (PDF)
Software-Version: ?
KiföG-Rechner extra
Dieser Rechner ermöglicht die Verwendung der Importdatei, die auch für das IDEV-Statistikportal benutzt wird.